Vertraulich, kompetent, erfolgreich – Hilfe und Unterstützung für ver.di Mitglieder im Bezirk Stuttgart

für max. 4 vergangene Steuerjahre, i.d.R. maximal ein Termin im Jahr pro Lohnsteuerjahr. Der Lohnsteuerservice gilt nur für die Jahre der Mitgliedschaft bei ver.di

Hilfe und Unterstützen wird durchgeführt

  • von allen Beauftragten des ver.di Lohnsteuerservice
  • mündlich oder schriftlich am PC
  • Überwiegend im ver.di Büro in Stuttgart

Wir, die Beauftragten des Lohnsteuerservice unterliegen genauso dem Steuergeheimnis und dem Datenschutz wie ein Lohnsteuerhilfeverein oder wie ein Steuerberater.

Wir helfen und beraten euch bei folgenden Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit
  • sonstige Einkünfte (Renten)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Hilfe bis zum Freistellungsauftrag von 801 € bzw. 1.602 €
  • Hilfe bei der Nichtveranlagungsbescheinigung
  • Hilfe beim Freistellungsauftrag

Bei den folgenden Einkunftsarten dürfen wir weder helfen noch beraten (ist vom Gesetzgeber im Beratergesetz so geregelt):

  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Ausnahme: freie Journalisten, diese Fälle werden gesondert in Berlin bearbeitet.)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Solaranlagen, usw.)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Seminarangebote zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, sowie Vermietung und Verpachtung, siehe Seminarprogramm des Bezirks Stuttgart, Termine i.d.R. im Februar.

Bitte beantworte die folgenden Fragen, um deinen kostenlosen Termin buchen zu können.

Bist Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Mitglied in der Gewerkschaft ver.di?

Hast Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (EstG §§ 13 – 14a)?

Hast Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung (EstG § 21)?

Hast Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, z.B. Photovoltaik Anlage (EstG §§ 15 – 17)?

Hast Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Einkünfte aus Kapitalvermögen größer 801€ alleine/1.602 € gemeinsam (EstG § 20)?

Hast Du oder dein Ehe-/Lebenspartner*in Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, z.B. wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische, Aufsichtsrat, (EstG § 18)?



Diese Unterlagen solltet Ihr unbedingt zum Termin mitbringen oder zusenden

  • Steuerbescheid des Finanzamt vom Vorjahr
  • bei Behinderung einen Nachweis der Behinderung (Behindertenausweis oder entsprechendes Schreiben)
  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen des betreffenden Jahres (auch des Ehegatten)
  • Bescheinigung über Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld usw.)
  • Bescheinigung Anlage VL für Finanzamt zur Beantragung der vermögenswirksamen Leistung
  • bei Einsatzwechseltätigkeit (Kundendienstmonteure, Busfahrer), Dienstreisen, einen Nachweis der Abwesenheit (aufgesteilt in 2 Gruppen: Tage mit 8 - 24 Std und Tage mit 24 Std Abwesenheit von der Wohnung oder Arbeitsstätte)
  • bei Alters-, Versorgungs- oder Betriebsrenten sind die jeweiligen Jahresaufstellungen der Rententräger vorzulegen
  • bei Kindern über 18 Jahre in Ausbildung (Art der Ausbildung, die jeweiligen Bescheinigungen, die komplette Wohnadresse bei auswärtiger Unterbringung, Information zum Grund- oder Wehrdienst, Zivildienst)
  • die Bescheinigung über die Anlage der Riester Rente und/oder der Rürup Rente Spendenbescheinigungen, Mitgliedsbeiträge (z.B. Welthungerhilfe, politische Parteien, Fördervereine usw.)
  • bei Unterstützung bedürftiger Personen (alle Angaben zur betroffenen Person, Geburtstag, Wohnort, Einkünfte und Bezüge)
  • bei Zinseinkünften (die Steuerbescheide zur Vorlage beim Finanzamt)

Wir benötigen auch noch Belege oder Aufstellungen über

  • Handwerkerrechnungen mit ausgewiesenen Arbeitslöhnen, evtl. Nebenkostenabrechnungen der Hausverwaltungen
  • Arbeitsmittel (z.B. Computer), Dienstreisen, Fachliteratur, Bewerbungskosten (Passfoto, Material, Anzeigen)
  • Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrten zur Arbeitsstätte (PKW, öffentliche Verkehrsmittel,)
  • Versicherungen (private Kranken-, Pflege-, Kfz-, Privat-, Berufshaftpflicht-, Unfall-, Lebensversicherung)
  • Fahrtkosten zu Ärzten, Apotheken oder sonstige krankheitsbedingte Fahrkosten
  • Eigenanteile an Arzneimitteln, Arzt-, Brillen- und Krankenhausrechnungen, Praxisgebühren

Das sollten wir auch noch wissen:

Anschrift der Arbeitsstätte, einfache Entfernung Wohnung zur Arbeitsstätte, Kfz-Kennzeichen, Hochzeitstag, Geburtstag des Ehepartner, Geburtstag der Kinder, Tag der Trennung oder Scheidung, Todestag des Ehepartner Steuernummer, persönliche Indentifikationsnummer (auch des Ehepartner und der Kinder), die Bankverbindung

Wo finden die Termine statt?

ver.di Bezirk Stuttgart
Willi-Bleicher-Straße 20
70174 Stuttgart

Unterlagen zum Herunterladen

Beide Unterlagen werden Ihnen nach Buchung eines Termins mit der Bestätigung automatisch zugesendet.

Bitte ausfüllen und mitbringen.